Einschränkung des Glüweinverkaufs bis Januar
Außerhausverkauf von alkoholischen Heißgetränken an einigen Plätzen zeitweise untersagt
Bummeln gehen, Weihnachtsgeschenke kaufen und dann etwas verfroren einen Glühwein trinken. Aufgrund der COVID-19 Pandemie bleibt nur wenig Weinachtsfeeling übrig. Da es in den vergangenen Wochen an einigen Straßenzügen mehrfach zu Menschenansammlungen aufgrund des Außerhausverkaufs von alkoholischen Heißgetränken gekommen ist, haben die Bezirke Altona und Hamburg-Nord beschlossen, den Verkauf an einigen Plätzen bis Anfang Januar einzuschränken.
Das betrifft insbesondere den Außerhausverkauf alkoholischer Heißgetränke durch Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe. Ab dem 8. Dezember ist der Verkauf täglich von 16 bis 22 Uhr an einigen Straßenzügen untersagt. Die Verfügung soll die weitere Ausbreitung des Erregers verhindern und gilt bis zum 5. Januar 2021. Die Maßnahme wurde ergriffen, da die Einhaltung der Abstandsregeln unter Alkoholeinfluss nicht immer eingehalten wurden.
Betroffene Straßenzüge in Altona und Winterhude
Die Verfügung betrifft folgende Orte in den Bezirken Ottensen, St. Pauli und Winterhude:
- Ottensen: Bereich begrenzt durch die Barnerstraße, Scheel-Plessen-Straße, Bahnhof ohne Paul-Nevermann-Platz, Max-Brauer-Allee, Klausstraße, Eulenstraße, Große Brunnenstraße, Ottenser Hauptstraße, Nöltingstraße, Am Born
- Sternschanze: Bereich begrenzt durch die Max-Brauer-Allee, Altonaer Straße, Dänenweg, Sternschanze, Schanzenstraße, Lagerstraße, Sternstraße, Neuer Kamp, Neuer Pferdemarkt, Stresemannstraße.
- Winterhude: Mühlenkamp in gesamter Länge, Poelchaukamp ab Mühlenkamp bis zur Sierichstraße, Dorotheenstraße zwischen Andreasstraße und Körnerstraße.