Gaststätten und Hotels wieder offen

13. Mai 2020 08:50 contrast media Aktuelles,Ausgehen,Sport,Stadtteile , ,

Abstandsgebot und Auslastung Maßstab für Lockerungen

Im Rahmen weiterer Lockerungen in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie hat der Hamburger Senat heute beschlossen, das Gaststätten und Hotels ab dem 13. Mai unter Auflagen wieder öffnen können. Auch Sport im Freien ist mit Einschränkungen dann wieder erlaubt. Am 18. Mai können Angehörige auch wieder Besuche in Alten- und Pflegeheimen vornehmen. Bei allen Maßnahmen gilt die Einhaltng des Abstandsgebotes.

Bei der Üffnung der Gaststätten müssen die Inhaber für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften sorgen. Zudem sie die Kontaktdaten der Gäste aufnehmen, um im Fall einer Infektion eine notwendige Nachverfolgung der Infektionswege zu ermöglichen. Bei Hotels ist zusätzlich die Auslastung auf maximal 60 Prozent beschränkt. Bars, Diskotheken und Tanzlokale bleiben vorerst geschlossen.

„Das Gastgewerbe gehört zu den von der Pandemie und den durch sie notwendig gewordenen Schließungen am stärksten betroffenen Branchen. Und es hat kaum Chancen, die in den vergangenen Wochen erlittenen Einbußen im Laufe der Saison wieder auszugleichen. Der Senat hat sich deshalb vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage entschlossen, einen bedeutenden Schritt in Richtung Öffnung zu gehen. Wir wollen den über 5.000 Gastronomie- und rund 400 Hotelbetrieben wieder die Chance geben, aus eigener Kraft zu wirtschaften, wenn auch zunächst unter Auflagen und Kapazitätsgrenzen“, sagt Wirtschaftssenator Michael Westhagemann.

Mit mit über 8 Mrd. Euro Umsatz und mehr als 90.000 Beschäftigten hat sich die Tourismusbranche zu einem der wichtigsten Wirtschaftszweige entwickelt.

Alle Sportarten im Freien wieder erlaubt

Während seit der vergangenen Woche Individualsport im Freien wieder möglich ist, können ab morgen auch wieder andere Sportarten an der frischen Luft betrieben werden. Dabei ist aber ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zudem müssen die Personen die geltenden Kontaktbeschränkungen einhalten. Die erlauben inzwischen das Treffen von bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten.

Die Abstands- und Hygiene-regeln gelten auch für die Durchführung von Sportkursen. Das gilt auch für Yoga- oder Fitnesskurse an öffentlichen Orten wie zum Beispiel in Parkanlagen.

„Die Öffnung der Sportanlagen im Freien für alle Sportarten ist ein großer Schritt, mit dem wir jetzt einen Rahmen schaffen, in dem jeder Sportler und jede Sportlerin wieder aktiv werden kann. Die jetzt beschlossenen Lockerungen sind aber auch ein großer Vertrauensvorschuss an die Sportlerinnen und Sportler, von denen wir glauben, dass sie Sport und Infektionsschutz zusammenbekommen und dabei mit Rücksicht und Abstand aufeinander aufpassen“, sagt Sportsenator Andy Grote.

Besuche in Alten- und Pflegeheimen ab 18. Mai

Ab nächster Woche sind auch Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen wieder möglich. Dabei dürfen Pflegebedürftige an mindestens einem Tag pro Woche für jeweils mindestens eine Stunde von einer definierten Person in einem gesonderten Raum oder im Freien besucht werden. Besuche für maximal zwei weitere Stunden sind nur mit Zustimmung des Trägers der Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Die Besucherinnen und Besucher dürfen die Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung nur nach vorheriger Anmeldung und Terminvergabe betreten. Im Fall von Sterbebegleitung sind Ausnahmeregelungen nach wie vor möglich.

Lockerungen im Bildungsbereich

Ebenfalls ab dem 18. Mai sind auch weitere Lockerungen für Schulen und Bildungseinrichtungen vorgesehen. Neben den geltenden Abstands- und Hygieneregelungen dürfen die Lerngruppen maximal 15 Personen betragen. Dabei müssen die Teilnehmer schriftlich registriert werden. die Lerngruppen müssen isoliert bleiben und es dürfen keine gruppenübergreifenden Aktionen stattfinden. Die Pausen müssen zeitversetzt stattfinden.

Musikschulen, Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Anbieter von künstlerischen Bildungsangeboten wie Ballettschulen, Kinderschauspielschulen sowie selbständige künstlerische Lehrer, können ihre Leistungen an wechselnden Orten anbieten, wenn sie die Einhaltung eines von ihnen erstellten und dokumentierten Konzepts zum Infektionsschutz gewährleisten

HSV und St. Pauli starten in die 2. Bundesliga

Der Spielbetrieb in der ersten und zweiten Fußballbundesliga sowie in den Profiligen anderer Sportarten ist ab Mittwoch wieder zulässig, sofern die Spiele nicht vor Publikum stattfinden und die bekannten Auflagen und entsprechende Schutzkonzepte eingehalten werden. Im Falle einer Infektion ist keine einheitliche Regelung vorgesehen. Dabei entscheidet das entsprechende Gesundheitsamt im Einzelfall, ab die komplette Mannschaft oder nur der jeweilige Spieler in Quarantäne muss. Für den FC St. Pauli das Gesundheitsamt Mitte, für den Hamburger SV das Gesundheitsamt zuständig.

Foto: © Beate Eckert-Kraft – www.imajix.de

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