Fahrrinnenanpassung kommt, Mängel sollen behoben werden
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem heutigen Urteil die Notwendigkeit der Fahrrinnenanpassung ausdrücklich bestätigt. In einem ergänzenden Verfahren sollen Hamburg und den Bund allerdings Möglichkeiten aufzeigen, wie der Schutz der Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel verbessert werden kann. Die Fahrrinnenanpassung ist das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hamburger Hafen.
Die in dem Verfahren erörterten Rechtsfragen betrafen dabei teilweise rechtliches Neuland und stecken daher deutschlandweit den Rechtsrahmen für Gewässerbewirtschaftung und Gewässerschutz ab. In einer Pressemeldung stellt das Gericht fest: „Die Planfeststellungsbeschlüsse leiden weder an beachtlichen Verfahrensmängeln noch an weiteren materiell-rechtlichen Fehlern. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung war im ergänzenden Verfahren ebenfalls nicht erforderlich. Die Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau zu den hydro- und morphodynamischen Auswirkungen des Vorhabens sind nicht zu beanstanden. Das Vorhaben ist planerisch gerechtfertigt, die Planfeststellungsbehörden durften angesichts der Entwicklung der Schiffsgrößen von einem entsprechenden Verkehrsbedarf ausgehen. Erhebliche Beeinträchtigungen weiterer geschützter Arten, etwa der Finte oder von Brutvögeln, haben die Planfeststellungsbehörden zu Recht verneint. Die habitatschutzrechtliche Alternativenprüfung begegnet ebenfalls keinen Bedenken, namentlich mussten sich die Vorhabenträger nicht auf eine Hafenkooperation verweisen lassen. Das Vorhaben verstößt auch weder gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot noch läuft es dem Verbesserungsgebot zuwider. Mögliche Beeinträchtigungen der in erster Linie maßgeblichen biologischen Qualitätskomponenten sind nicht so gravierend, dass sie zu einer Verschlechterung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union führen.“
Senator Frank Horch sagt dazu: „Wir haben jetzt endlich Rechtssicherheit. In der Sache haben wir Recht bekommen. Doch auch wenn wir jetzt wegen gestiegener Anforderungen des Umweltrechts abermals die Genehmigungsgrundlagen ergänzen müssen, gibt es keinen Zweifel daran, dass die Fahrrinnenanpassung kommen wird. Der Hamburger Hafen ist und bleibt ein zentraler Wirtschaftsmotor, der allein hier in Norddeutschland mehr als 150.000 Arbeitsplätze schafft. Als ein bedeutender Welthafen fungiert der Hafen heute als eine Drehscheibe für ganz Deutschland im internationalen Warenverkehr, die alle benötigten Dienstleistungen rund um den Warentransport bietet. Die heutige Entscheidung kostet leider noch einmal Zeit. Nun werden wir so schnell wie möglich die nächsten Schritte planen und umsetzen.“