Urteil zur Fahrrinnenanpassung im neuen Jahr
Um den zunehmenden Schiffsgrößen und dem wachsenden Schiffverkehr gerecht zu werden, sieht Hamburg die Fahrrinnenanpassung als das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hafen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes gegenüber anderen Häfen erhalten bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in den vergangenen Tagen rechtliche und fachliche Fragen im Zusammenhang mit der Fahrrinnenanpassung erörtert.
Dabei konnten Hamburg und der Bund ihre Argumente darstellen zum Ausbau von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe darstellen. Die federführend klagenden Umweltverbände BUND und Nabu halten entgegen, dass die bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts durchgeführte Ausbaggerung die Fließgeschwindigkeit des Flusses erhöht und mit der damit verbundenen Verschlickung eine höhere Belastung der Deiche sowie eine schlechtere Wasserqualität zur Folge hat, die eine höhere Belastung der Fauna und Tierwelt darstellt.
Die erörterten Rechtsfragen betrafen teilweise rechtliches Neuland. So wird in der anstehenden Entscheidung des Gerichts über die „Elbvertiefung“ beispielsweise erstmalig nachzulesen sein, wie deutschlandweit der Rechtsrahmen für Gewässerbewirtschaftung und Gewässerschutz anzuwenden ist. „Wir sehen dem für den 9. Februar 2017 angekündigten Verkündungstermin gespannt, aber auch zuversichtlich entgegen“, sagt Senator Frank Horch.