Medizinische Masken beim Einkaufen und im ÖPNV Pflicht
Neue Hamburger Eindämmungsverordnung ab Freitag
Im Hinblick auf das Risiko durch die neu auftretende Virusvariante haben Bund und Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, den Lockdown bis mindestens 14. Februar 2021 zu verlängern. Zudem finden Verschärfungen insbesondere im Bereich der Maskenpflicht aber auch was die Frage des Home-Office angeht statt. Auch Hamburg setzt die neue Eindämmungsverordnung ab Freitag, dem 22. Januar durch.
Erweiterte Maskenpflicht mit medizinischen Masken
So müssen ab Freitag In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden. Dazu gehören FFP2-Masken sowie die deutlich günstigeren einfachen medizinischen OP-Masken. Sie sind in Drogerien und Apotheken erhältlich. Im bei Angeboten im Internet und im Supermarkt sollte darauf geachtet werden, dass sie den gültigen Richtlinien entsprechen. Bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht wird während einer Übergangsphase bis zum 31. Januar 2021 von einem Bußgeld abgesehen.
Die Zahl der privaten Kontakte soll auf das Notwendigste und auf eine weitere nicht im eigenen Haushalt lebende Person beschränkt werden. Dabei soll die Zahl der Haushalte insgesamt konstant und klein gehalten werden.
Verpflichtung zu Home-Office Angeboten
Arbeitgeber sollen so weit wie möglich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit für Home Office anbieten. In den Betrieben müssen die Regelungen zu Hygiene und Abstand eingehalten werden. Auch hier sind medizinische Masken Pflicht. Zudem sollen feste Arbeitsgruppen die Zahl der Kontakte einschränken.
Kita-Notbetreuung ab Montag
Ab Montag, dem 25. Januar sind Kindergärten und Kindertagesstätten grundsätzlich geschlossen. Für Eltern, die eine Tätigkeit ausüben, die für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit notwendig ist, steht eine Notbetreuung zur Verfügung. Das gilt auch für Für Kinder, die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen, sowie für Kinder, deren Eltern alleinerziehend sind.