Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV bei 95 Prozent
Steigende Fahrgastzahlen erforden Überprüfung Einhaltung im gesamten Netz
Im Rahmen der Eindämmungsverordnung in Bezug auf die COVID-19 Pandemie gilt seit Ende April 2020 in öffentlichen Verkehrsmitteln die Maskenpflicht. Auch mit zunehmenden Fahrgastzahlen aufgrund der Lockerungen bieten die Masken Schutz, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht immer eingehalten werden kann. Aktuell halten sich rund 95 Prozent der Fahrgäste an die Regelung. Die Einhaltung der Maskenpflicht in Bussen, U- sowie S-Bahnen und auf Fähren wird von den Prüf- und Sicherheitsdiensten der Verkehrsunternehmen kontrolliert.
Rund 750 Mitarbeiter von der Hochbahn- und S.Bahn-Wache überprüfen die Einhaltung der Maskenpflücht in Zweier- bis Fünfer-Teams im gesamten Netz. Um Fahrgästen im Ausnahmefall auszuhelfen, führen die Streifen einen kleinen Bestand an Masken mit sich. Meistend genügt eine kurze Ansprache der Fahrgäste, die dich nicht an die Regelung halten. Bei Verweigerung kann ohne glaubwürdige Begründung für die Befreiung von der Maskenpflicht aber auch die Beförderung verweigert werden.
Die Verpflichtung, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, gilt nicht für Kinder unter sieben Jahren. Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind ebenfalls ausgenommen. Mit der Einhaltung der Eindämmungsverordnung konnte die Verbreitung des COVID-19-Erregers auf eine geringe Zahl von Neuinfektionen im niedrigen einstelligen Bereich reduziert werden.
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