Kulturveranstaltungen unter Hygieneauflagen wieder möglich
Schwimmbäder öffnen und Sport mit Körperkontakt erlaubt
Mit einer neuen Rechtsverordnung zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie hat der Hamburger Senat heute Bedingungen geschaffen, die kulturelle Veranstaltungen unter COVID-19-Bedingungen wieder zu ermöglichen. Dabei ist die entscheidende Änderung, dass kulturelle Veranstaltungen generell wieder möglich sind, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Mit dieser Regelung sind Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen im Freien mit bis zu 1000 Besuchern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 650 wieder zulässig.
Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze sind im Freien mit bis zu 200 Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Teilnehmern möglich Entscheidend ist, da das Abstandsgebot nicht so leicht einzuhalten ist. Eine weitere Einschränkung ergibt sich, wenn während der Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt wird. Dabei reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils um die Hälfte. Für die Durchführung muss der Veranstalter sowohl beim Einlass als auch während der Veranstaltung ein schlüssiges Hygienekonzept erarbeiten. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften und an den Veranstaltungsorten ist Voraussetzung für die Lockerungen. Zudem müssen die Teilnehmer ihre Kontaktdaten hinterlassen. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sind weiterhin bis zum 31. Oktober 2020 verboten. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen.
„Mit der aktuellen Rechtsverordnung gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung neuer Normalität. Kulturveranstaltungen sind unter Auflagen wieder möglich. Das gibt den Kultureinrichtungen gerade mit Blick auf die neuen Spielzeiten die notwendige Planungssicherheit“, sagt Kultursenator Dr. Carsten Brosda.
17 Schwimmbäder öffnen
Neben der Öffnung von Freibädern ermöglicht die neue Corona-Verordnung auch wieder die Öffnung von Hallenbädern im gesamten Stadtgebiet. Ab dem 1. Juli nehmen die Hallenbadstandorte Ohlsdorf, Inselpark, Blankenese, Rahlstedt und Wandsbek wieder den Betrieb auf. Auch das Naturbad im Stadtparksee ist das Baden wieder möglich. Da auch hier das Abstandsgebot gilt, ist die das Baden noch nicht in allen Hallenbädern möglich.
Kontaktsport in Gruppen bis zu 10 Personen erlaubt
Ab dem 1. Juli können auch wieder Gruppen bis zu 10 Personen wieder Sport ohne Abstand und mit Körperkontakt treiben. Die neuen Regelungen gelten auch für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Damit können Sportarten wie Beachvolleyball, Rudern (alle Großboote), Segeln, Kampfsport oder Tennis (Doppel) wieder ihren gewohnten Betrieb zurückkehren