Umfangreiches Förderprogramm für Filmbranche
3,7 Millionen Euro Fördermittel von Hamburg und Schleswig-Holstein stellen
Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die Forderung der Film- und Kinobranche beschlossen. Für das Hilfspaket stellen die beiden Länder 3,7 Millionen Euro zur Verfügung.
In Hamburg bietet die Behörde für Kultur und Medien kulturellen Einrichtungen aus der Filmbranche Mittel in Höhe von 550.00 Euro aus dem „Hilfspaket Kultur“ an. Das Programm dient der Existenzsicherung von Hamburger Kinos, die in den letzten drei Jahren mit dem Hamburger Kinopreis ausgezeichnet wurden sowie kulturell herausragenden stadtteilbezogenen filmbezogenen Initiativen, die durch die zeitweilige Schließung in eine besondere Notsituation geraten sind. kann jedes Filmtheater bis zu 50.000 Euro für Betriebs- und Ausfallkosten beantragen. Die Vergabe erfolgt über die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH).
Zudem soll mit dem Sonderprogramm 3×3 ein Förderinstrument geschaffen werden, bei dem Produzentinnen und Produzenten neue Filmprojekte zu entwickeln. „3×3“ steht dabei für drei Drehbücher innerhalb von drei Jahren. Für das Programm stellen Hamburg und Schleswig-Holstein 1,95 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder schließen sich zudem dem bundesweiten Rettungsschirm an, der zunächst auf 15 Millionen Euro angelegt ist. Das Hilfsprogramm gilt für Produktionen, die bis zum 18.03.2020 eine Förderzusage erhalten haben und bis Ende Juni mit dem Dreh beginnen wollten.
“ Filmstarts verschoben, Kinosäle geschlossen – die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben auch die Filmbranche mit existenzieller Wucht getroffen. Um die Filmschaffenden am Medienstandort Hamburg in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und die wirtschaftlichen Folgen wirksam zu begrenzen, haben wir gemeinsam ein Hilfsprogramm aufgelegt, das schnell, unbürokratisch und sofort finanzielle Hilfe leisten soll“, sagt Kultursenator Dr. Carsten Brosda.
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