Grünes Licht für Umgestaltung des City-Hofes
Umbau des Klosterwalls wirkt sich nicht auf UNESCO Welterbestatus aus
Die Entwicklung des City-Hofes am Klosterwall steht seit langem an. Für den die Neugestaltung des Gebäudekomplexes steht der Abriss des im Jahr 1958 errichteten Hochhäuser im Vordergrund der Planungen. Wegen der räumlichen Nähe zu den UNESCO Weltkulturerbstätten Kontorhausviertel und Speicherstadt musste eine Kommission von ICOMOS-Experten klären, ob sich eine Umgestaltung auf den Welterbestatus auswirkt. Nun steht fest: Die Entwicklung des City-Hofes am Klosterwall kann ohne die Einbeziehung des UNESCO Welterbezentrums fortgesetzt werden.
Das Auswärtige Amt teilte der Stadt heute mit: „Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in Kenntnis des Entwurfs des Berichts zur Beratungsmission, der anerkennt, dass der City-Hof nicht zum OUV [Outstanding Universal Value / außergewöhnlicher universeller Wert] der Welterbestätte beiträgt, das Welterbezentrum der Auffassung ist, dass die Planungen keine negativen Auswirkungen auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte selbst haben.“
Bereits im Rahmen der Nominierungsunterlagen zur Aufnahme in die Welterbeliste hatte die Stadt gegenüber der UNESCO die Planungen am Klosterwall transparent dargelegt. Nach dem Bericht der ICOMOS steht der Umgestaltung nun nichts mehr im Wege. „Es ist gut, dass wir nun die Gewissheit haben, dass auch das Welterbezentrum der UNESCO durch die Planungen am Klosterwall keine negativen Auswirkungen auf das Welterbe sieht“, sagt Dr. Carsten Brosda, der Senator für Kultur und Medien.
Foto: © Mario Kraft