Fahrrinnenanpassung für den Hamburger Hafen
Der Hafen ist die Lebensader der Stadt. täglich passieren Schiffe aus aller Welt die Elbe, um im Hafen ihre Güter umzuschlagen. Um den auch den zunehmenden Schiffgrößen weiterhin die Zufahrt zu ermöglichen, soll jetzt eine Fahrrinnenanpassung vorgenommen werden. Für eine Anpassung an Fragen des Umweltschutzes haben Bund und die Stadt Hamburg an einer Planergänzung zur Klärung naturschutzrechtlicher Fragestellungen gearbeitet, die die Anpassung ermöglichen sollen.
Dem Bundesverwaltungsgericht ist heute termingerecht ein entsprechender Planergänzungsbeschluss vorgelegt worden. Der Beschluss geht auf eine Klage des Bund und der FFH gegen die Genehmigung der Fahrrinnenerweiterung im April 2012 zurück.
Senator Frank Horch: „Das lange Warten auf die Fahrrinnenanpassung fällt nicht leicht. Dennoch haben die Behörden von Bund und Hamburg konzentriert und planmäßig die Hinweise des Bundesverwaltungsgerichts und die Entscheidung des EuGH aufgearbeitet. Es wurden z.B. die in der Vergangenheit gemessenen Tidescheitelwasserstände der zurückliegenden 63 Jahre ausgewertet und vor Ort an beiden Ufern der Elbe fast 4.000 ha Flächen nach Pflanzen und etwa 2.000 ha Flächen nach Vögeln kartiert. Das hat natürlich Zeit gekostet, aber bessere und breitere Erkenntnisse über einen Flussausbau hat es wohl in Deutschland noch nie gegeben. Die Umweltverbände ‑ auch die klagenden ‑ wurden in das Ergänzungsverfahren einbezogen und haben sich zu den ergänzenden Unterlagen ausführlich eingelassen. Dem Gericht wurden jetzt die angekündigten Ergänzungsunterlagen vorgelegt.“