200 Flüchtlinge können nicht in feste Unterkunft ziehen
Nach einer Klage gegen die Errichtung einer Zentralen Erstaufnahme am Fiersbarg wurde 200 Flüchtlingen vor Weihnachten der Umzug in eine feste Unterkunft verweigert. Für die Einrichtung wurde ein Belegungsstopp verhängt.
Für die am 22. Dezember vom Bezirk erteilte Baugenehmigung wurde vom Verwaltungsgericht mit einem Hängebeschluss erlassen, der die Belegung der Einrichtung untersagt, bis das Gericht über den Eilantrag der Anwohner gegen die Baugenehmigung entschieden hat. In die Einrichtung sollen 252 Personen einziehen.
„Wir bedauern diese Entscheidung sehr, weil dadurch Flüchtlinge gezwungen werden, die Feiertage in nicht winterfesten Zelten zu verbringen, obwohl ausreichend feste und voll eingerichtete Unterkünfte zur Verfügung stehen. Über 200 Menschen können nun kurz vor Weihnachten nicht in die Einrichtung umziehen und müssen dort bleiben, wo sie sind.
Demgegenüber freue ich mich über ein anderes Feedback: In vielen Teilen der Stadt werden Flüchtlinge zum gemeinsamen Weihnachtsfest eingeladen oder in den Unterkünften finden Weihnachtsfeiern statt. Das sind schöne Beispiele für die Integrationskraft dieser Stadt. Mein Dank gilt all jenen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfer, die sich für die Schutzsuchenden auch über die Feiertage engagieren,“ so der Leiter des Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge, Anselm Sprandel.