Tag der Patrioten mit Versammlungsverbot belegt
Der am 12. September unter dem Thema „Tag der Patrioten“ angemeldete Demonstrationszug wurde mit einem Versammlungsverbot belegt. Die Beschwerde des Antragstellers (1 Bs 192/15) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg zurückgewiesen. Damit bleibt es bei dem Verbot des Demonstrationszuges.
Die Polizei sei derzeit personell nicht ausreichend in der Lage, die Gesundheit der betroffenen Personen sowie das Eigentum der betroffenen Bürger und Polizisten zu schützen, da es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu schweren Ausschreitungen kommen würde, wenn gewaltbereite und gewaltsuchende Teilnehmer der Versammlung auf ebenso gewaltorientierte Gegner aus dem linken Spektrum stoßen würden.
Gegen den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kann der Antragsteller Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.