Neue Datenrichtlinie von Facebook tritt in Kraft
Heute tritt die neue Datenschutzrichtlinie von Facebook in Kraft, bei der unter anderem einige Änderungen in den Nutzungsbedingungen zu verzeichnen sind, die die personenbezogenen Daten der Nutzer betreffen.
Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat nach kritischer Durchsicht der angekündigten Änderungen datenschutzrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit des beschriebenen Umfangs und der Art der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung geäußert.
Nach der Neuformulierung der Richtlinie können in Zukunft auch Daten mit den als „Facebook-Unternehmen“ bezeichneten Drittunternehmen wie WhatsApp oder Instagram ausgetauscht werden.. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Einbeziehung der von diesen Unternehmen verwendeten Datenschutzerklärungen, zulässig ist.
Zu dem Thema wurden Facebook nun im Rahmen einige Fragen gestellt, die bis Ende Februar geklärt werden sollen. Sie betreffen die Frage nach der Rechtsgrundlage, auf der die Übermittlungsbefugnisse an andere Dienste beruhen. Zudem wird die Freiwilligkeit der Zustimmung der registrierten Nutzer bezweifelt.
Die Zuständigkeit der Hamburger Datenschutzaufsicht gründet sich auf dem Umstand, dass die Facebook Germany GmbH ihren Sitz in Hamburg hat.