Keine Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in Harvestehude
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Anwohnern gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in dem Nobelviertel Harvestehude gewendet haben, stattgegeben. Die Unterkunft sollte im ehemaligen Kreiswehrersatzamt an der Sophienterrasse. errichtet werden
Mit dieser Entscheidung wurde ein vorläufiger Baustopp gegen das Vorhaben erwirkt. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat gegen den Beschluss Sofortige Beschwerde zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Das Urteil begründet das Verwaltungsgericht mit dem Gebietserhaltungsanspruch, der das Gebiet der Anwohner auf dem gleichen Baublock als besonders geschütztes Wohngebiet ausweist.
Mit der Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen handele es sich nicht um eine Wohnnutzung sondern um eine wohnähnliche Nutzung in einer sozialen Einrichtung.
Zudem spielt offenbar die Größe der Einrichtung eine Rolle, bei der die Unterbringung von 200 Betroffenen vorgesehen ist.
Für Menschen, die alles dafür getan haben, ihre Lebensbedingungen zu ändern und umgehend Hilfe benötigen, klingt das in jedem Fall zynisch.
Es gibt genügend Beispiele für Projekte, mit denen die Chancen für die Integration von Asylbewerbern erhöht werden können. Gerade kürzlich hat die Kulturfabrik Kampnagel mit dem Projekt ecoFavela Lampedusa- Nord Projekt Flüchtlingen einen eigenen Kulturraum geschaffen.
Zudem sind unter den Asylbewerbern viele Fachkräfte, die ja auf dem Arbeitsmarkt händeringend gesucht werden. Auch viele Bewohner des Stadtviertels hätten gern geholfen.